AGBs

AGBs


Lykkeleih (Pfänder, Schuster & Fichtl GbR) wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt. Der Auftraggeber wird im Folgenden Mieter genannt.


1 Vertragsabschluss und Gegenstand der Vermietung

1.1 Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden in Textform bestimmt.

1.2 Mietgegenstände sind die im Angebot aufgeführten Mobilien (insbesondere Stühle, Tische etc.) sowie Dekorationsartikel zu den dort genannten Konditionen.

1.3 Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 2) zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle sind bis max. 100 kg Gewicht belastbar. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände während der Mietzeit ist nicht erlaubt.

1.4 Die Mietgegenstände werden wie angeboten und/oder gesehen vermietet.

1.5 Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

1.6 Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein.

1.7 Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

1.8 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

 

2 Mietdauer

2.1 Die Mietdauer beträgt regelmäßig 4 Tage. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in Textform.

2.2 Bei verspäteter Rückgabe der gemieteten Artikel ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises zusätzlich zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

3. Stornobedingungen & Kaution

3.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:

Bis zwölf Monate vor der Veranstaltung kann kostenfrei storniert werden

• bis vier Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig

• bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 70% der Gesamtsumme fällig

• bis vier Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig

bei Stornierung nach Ablauf der 4 Wochen bis Veranstaltungstag sind 100% der Auftragssumme fällig

Die Liefer- und Anfahrtskosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.

3.2 Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu verlangen. Wird eine Kaution verlangt, beträgt diese mindestens 25% des Gesamtauftrags und ist bei Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände in bar fällig. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände zurückgezahlt.

 

4. Abholung / Lieferung

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Mietgegenstände vom Mieter im Lager des Vermieters abzuholen (Fuggerstraße 67, 86830 Schwabmünchen)

4.2 Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich.

4.3 Sofern der Mieter die Lieferung an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Vermieter beauftragt, gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze.

4.4 Die Lieferung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Falls ein Auf- und Abbau durch den Vermieter gewünscht ist, werden die Kosten im Angebot aufgelistet.

4.5 Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt nur jeweils bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

4.6 Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug ist ein etwaiger Schadensersatz des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten Mietpreises begrenzt.


5. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

5.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß zu behandeln.

5.2 Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden.

5.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

5.4 Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.

5.5 Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

5.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte wie Geschirr, Porzellan und Besteck nach dem Gebrauch von Speiseresten zu befreien und mit klarem Wasser zu spülen oder feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist untersagt.

5.7 Der Mieter ist verpflichtet, Besteck zeitnah nach dem Gebrauch mit lauwarmen Wasser vorzuspülen und zu trocknen, um Rost und Beschädigungen zu vermeiden.


6. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

6.1 Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

6.2 Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Reduktion des vereinbarten Mietpreises.

6.3 Sofern der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen besteht und daher eine vollständige Überprüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände hinsichtlich Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

6.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 45,00 € pro Person und Stunde berechnet.

6.5 Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter dem Vermieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Die Wiederbeschaffungspreise können auf Anfrage bei Vermieter eingesehen werden. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 45,00 € pro Personalstunde berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).


7. Haftung des Mieters

7.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

7.2 Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.

7.3 Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

7.4 Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 6.5)

7.5 Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Nr. 6.5)


8. Haftung Vermieter

8.1 Bei Mängeln der Mietgegenstände stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, soweit in den Abs. 2 bis 4 für Ansprüche auf Schadensersatz nicht etwas anderes geregelt ist.

8.2 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen offensichtlicher Mängel der Mietgegenstände sind ausgeschlossen, wenn der Mieter dem Vermieter den Mangel nicht bei Lieferung bzw. Abholung der Mietgegenstände anzeigt.

8.3 Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung des Vermieters wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

9. Schlussbestimmung

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, ist Augsburg, soweit nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

9.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

9.4 Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.





Anlage 1 (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lykkeleih (Pfänder, Schuster & Fichtl GbR), Hochstraße 12, 86853 Langerringen, info@lykkeleih.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

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